Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ELAN Bauwerke GmbH

(Stand: Januar 2025)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ELAN Bauwerke GmbH
(Stand: Januar 2025)

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Bau- und Handwerksleistungen der ELAN Bauwerke GmbH (nachfolgend „wir“ oder „Auftragnehmer“) mit unseren Kunden (nachfolgend „Sie“ oder „Auftraggeber“).
Unsere Leistungen umfassen insbesondere sämtliche Bau-, Aus- und Umbauarbeiten, Sanierungen, technische Gewerke und Installationen, soweit sie Gegenstand des individuellen Auftrags sind.

§2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt der technischen und rechtlichen Machbarkeit (§3). Bei Fremdfinanzierung ist eine Finanzierungsbestätigung erforderlich (§4).


§3 Technische und rechtliche Machbarkeit

Wir prüfen nach Vertragsschluss die Machbarkeit der beauftragten Leistungen. Dazu können Besichtigungen, Aufmaße, Fotos oder Dokumentationen erforderlich sein. Statische Berechnungen, Baugrunduntersuchungen oder Genehmigungsverfahren sind nicht Teil unserer Prüfung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Diese sind vom Auftraggeber beizubringen. Ist die Ausführung nicht möglich, wird der Vertrag unwirksam. Wir bemühen uns jedoch um zumutbare Alternativen.


§4 Fremdfinanzierung

Sie haben die Möglichkeit, den vereinbarten Kaufpreis oder einen Teil davon durch eine Finanzierung bei einem von Ihnen gewählten Finanzierungspartner zu finanzieren. Es liegt in Ihrer Verantwortung, den Finanzierungspartner selbst zu kontaktieren und zu beauftragen. Wir benötigen von Ihrem Finanzierungspartner eine verbindliche Erklärung in schriftlicher Form, in der bestätigt wird, dass er bereit ist, den Kaufpreis gegebenenfalls anteilig zu finanzieren (die „Finanzierungsbestätigung“). Wenn Sie uns die Finanzierungsbestätigung später als drei Monate nach Einreichung Ihres Antrags auf Kaufvertragsabschluss vorlegen, behalten wir uns das Recht vor, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Finanzierungsbestätigung von Ihnen zurückzutreten, ohne Gründe angeben zu müssen. Wenn Sie uns die Finanzierungsbestätigung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einreichung Ihres Antrags auf Kaufvertragsabschluss vorlegen, wird der Kaufvertrag endgültig ungültig.

§5 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber bestätigt, Eigentümer oder berechtigter Nutzer des Baugrundstücks zu sein. Er sorgt rechtzeitig und auf eigene Kosten für alle erforderlichen Genehmigungen, Baufreiheit, Zufahrt, Gerüst- und Lagerflächen, Baustrom, Bauwasser sowie sichere Arbeitsbedingungen. Förderungen oder Zuschüsse müssen vom Auftraggeber selbst beantragt und abgewickelt werden.


§6 Pflichten des Auftragnehmers

Wir führen die vereinbarten Leistungen fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik aus. Wir dürfen Nachunternehmer einsetzen.

§7 Vergütung, Zahlung und Bonitätsprüfung

Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis wird je nach vereinbarter Zahlungsart berechnet. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, müssen 50% des Kaufpreises bei Erhalt der Auftragsbestätigung, 40% vor Montage der Photovoltaikmodule und der Installation des Stromspeichers/Wechselrichters bezahlt werden, die restlichen 10% nach Netzanmeldung. Wobei die ggfs. nötige Setzung des Einspeisezählers durch den Netzbetreiber nicht Teil der Montage ist. Skontoabzüge werden nicht akzeptiert, es sei denn, wir haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Bitte beachten Sie, dass wir die Anmeldung des Artikels beim Stromnetzbetreiber nicht vornehmen, solange Sie mit der Kaufpreiszahlung in Verzug sind.

Im Rahmen des Vertragsverhältnisses übermitteln wir personenbezogene Daten zur Beantragung, Durchführung und Beendigung der Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG. Die SCHUFA verwendet diese Daten, um die Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu bewerten und Profilbildungen durchzuführen, die ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz sowie gegebenenfalls weiteren Drittländern (sofern die Europäische Kommission diese als angemessen betrachtet) zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA finden Sie auf ihrer Website unter www.schufa.de/datenschutz. Wir stellen Ihnen auf Anfrage gerne das entsprechende Informationsblatt der SCHUFA zur Verfügung.

§8 Ausführungsfristen

Bauzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Unverschuldete Verzögerungen, etwa durch Witterung, Materialengpässe oder fehlende Genehmigungen, verlängern die Fristen angemessen. Teilleistungen sind zulässig, sofern dem Auftraggeber zumutbar.


§9 Abnahme und Gefahrübergang

Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Auftraggeber über.


§10 Mängelrechte und Haftung

Für Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 633 ff. BGB bzw. VOB/B, soweit vereinbart). Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Bitte beachten Sie, dass Photovoltaikmodule einer kontinuierlichen Leistungsminderung, einer sogenannten Degradation, unterliegen. Im Laufe der Zeit verschlechtern sich die Erträge, also die Menge an durch Sonnenlicht produzierten Stroms, aufgrund der Alterung der Werkstoffe oder des Rückgangs des Wirkungsgrades der Photovoltaikmodule. Wie hoch diese Degradation ist, hängt maßgeblich vom jeweiligen Hersteller ab und ist aus den technischen Datenblättern des Herstellers ersichtlich, die Ihrem Angebot beigefügt sind. Diese Degradation stellt keinen Sachmangel dar, sondern gilt zwischen Ihnen und uns als vereinbarte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes.

Die von uns erstellten Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit sowie die von uns erstellten Projektberichte stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung, Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, es sei denn, Sie haben etwas anderes ausdrücklich mit uns vereinbart.

Soweit die von uns gelieferte Ware nicht den a) subjektiven Anforderungen entspricht, d. h. nicht die zwischen Ihnen und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen übergeben wird, b) objektiven Anforderungen entspricht, d. h. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist oder die der Käufer erwarten kann, unter Berücksichtigung der Art der Sache oder auch der öffentlichen Äußerungen, die von dem Verkäufer oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden, oder nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das wir Ihnen vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben, oder nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Käufer erwarten kann, c) Montageanforderungen entspricht, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet.

In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Insoweit stellen Abweichungen der gelieferten Ware auch keinen Mangel der objektiven Anforderungen der Ware im Sinne des vorstehenden Abs. 3 dar.

§11 Eigentumsvorbehalt

Von uns gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.


§12 Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Karlsruhe. Wir sind grundsätzlich nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, die vor einer Verbraucherschlichtungsstelle durchgeführt werden. Hinweis gem. Art. 14 ODR-VO: Online-Streitbeilegungsplattform ec.europa.eu/consumers/odr.


§13 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen (§§ 355 ff. BGB).
Fristbeginn: ab Vertragsschluss.

Widerruf durch eindeutige Erklärung (Brief, Fax, E-Mail) an:

ELAN Bauwerke GmbH
Nordendstr. 32
64546 Mörfelden-Walldorf
E-Mail: info@elan-bauwerke.de
Telefon: 0177- 7427314

Folgen: Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen, Rückgabe gelieferter Waren.